Neunkircher Kunstschau – Kunst von allen | für alle!
21. Juni bis 02. August 2026
Eröffnung: Sonntag, 21. Juni 2026, 11.00 Uhr
Unter Schirmherrschaft von Landrat Sören Meng.
Diesen Sommer heißt es wieder „Kunst von allen | für alle“! Zum zweiten Mal eröffnet mit der „Neunkircher Kunstschau“ ein in der Region einzigartiges Ausstellungsformat. Vom 21. Juni bis zum 02. August präsentiert die Städtische Galerie das künstlerische Schaffen der Menschen aus dem Landkreis Neunkirchen.
Unter dem diesjährigen Thema „Stadt Land Fluss“ können Erwachsene, Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Neunkirchen, die gerne kreativ sind, Kunstwerke einreichen – egal, ob Hobbykünstler*in oder Profi, Einzelperson oder Gruppe, wie Kindergartengruppe, Schulklasse oder Künstlergruppe. Mit selbst gestalteten Kunstwerken aus den Bereichen Gemälde, Zeichnung, Fotografie, Collage, Plastik und Objekt kann sich jede/r ohne Anmeldung an der Aktion beteiligen. Abgabetermine für die Kunstwerke sind vom 27. bis 29. Mai, jeweils 10-18 Uhr, in der Städtischen Galerie Neunkirchen. Einzelpersonen können bis zu zwei Arbeiten, Gruppen eine gemeinsame Arbeit einreichen.
Eine fachkundige Jury trifft eine Vorauswahl der Werke, die in der Ausstellung gezeigt werden. Beim Besuch der Ausstellung wählt man dann per Stimmzettel bis zum 26. Juli das beste Kunstwerk jeder Kategorie (Kinder / Jugendliche, Erwachsene, Gruppen). Bei der feierlichen Preisverleihung am Sonntag, 02. August um 15 Uhr werden diese prämiert.
Eröffnung: Sonntag, 21. Juni 2026, 11.00 Uhr
Es sprechen:
Sören Meng | Landrat des Landkreis Neunkirchen
Dr. Liane Wilhelmus | Leiterin der Städtischen Galerie Neunkirchen
Preisverleihung: Sonntag, 02. August 2026, 15.00 Uhr
Abgabe der Werke
in der Städtischen Galerie Neunkirchen, im KULT.Kulturzentrum, Marienstraße 2
Mittwoch, 27. Mai bis Freitag, 29. Mai 2026, 10.00-18.00 Uhr
WICHTIG: Bitte bringen Sie bei der Abgabe Ihrer Kunstwerke das Formular „Anmeldung und Empfangsbestätigung eingereichter Kunstwerke“ ausgefüllt mit.
Abholung der Werke
Mittwoch, 05. August bis Freitag, 07. August 2026, 10.00-18.00 Uhr
Samstag, 08. August 2026, 10.00-17.00 Uhr
Sonntag, 09. August 2026, 14.00-18.00 Uhr
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder ab 8 Jahren aus dem Landkreis Neunkirchen, die gerne kreativ arbeiten. Außerdem Gruppen mit gemeinsam gefertigten Arbeiten. Für Schul- und Kindergartengruppen gilt kein Mindestalter.
- Keine Anmeldung erforderlich
- Einzelpersonen können maximal zwei auf das Thema bezogene Arbeiten einreichen, Gruppen eine gemeinsame Arbeit.
- Möglich sind Gemälde, Zeichnungen, Drucke, Plastiken, Fotografien, Bildserien, Collagen, Objekte.
- Alle Arbeiten müssen gerahmt bzw. ausstellungsfertig, Wandobjekte mit einer Hängevorrichtung eingereicht werden. Alle Arbeiten sind auf der Rückseite gekennzeichnet mit Namen/Einrichtung, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Preis für Versicherung.
- Die Künstler und Künstlerinnen sind verantwortlich für die Anlieferung und termingerechte Abholung ihrer Werke. Die Galerie haftet nicht für Schäden, die beim Transport oder durch Material und Technik entstehen könnten. Für Arbeiten, die nicht termingerecht abgeholt werden, übernimmt die Galerie keine Haftung.
- Die Städtische Galerie Neunkirchen ist zuständig für die Präsentation der Arbeiten und alle Werbemaßnahmen. Sie darf Abbildungen der Werke im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Werbemaßnahmen verbreiten.
- Die Auswahl der auszustellenden Exponate trifft eine fachkundige Jury. Per Stimmzettel wählen die Besucherinnen und Besucher der Ausstellung bis zum 26. Juli 2026 mehrere Publikumspreise in den Kategorien: Erwachsene – Kinder/Jugendliche – Gruppen.
Die Teilnahmebedingungen auf einen Blick finden Sie hier.
Flyer zum Download.

